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Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige nach Anlage 5 der TRGS 519

Seminarnummer ASBKT

Art des Seminars
props.seminarTypeLabelData
Status
Ausgebucht
Dauer
2 Tage

Aktuell ist leider kein freier Platz verfügbar. Informieren Sie sich gerne ab dem 9. Oktober über das Seminarangebot 2026.

Thema

Gefahrstoffe

Branche

Ingenieur-, Architektur- und Bauplanungsbüros

Zielgruppe

Weitere

Besonderer Hinweis

Der Nachweis der einmal erworbenen Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3, muss erbracht werden und darf zum Zeitpunkt des Fortbildungslehrganges nicht älter als 6 Jahre sein.

Ausgangssituation und Zielgruppe

Wie sehen die neuesten Erkenntnisse zu Asbest aus? Wie ist der Stand der Technik? Wie planen Sie aktuell Schutzmaßnahmen und wie organisieren Sie sicher Ihre Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten? Wie werden Sie der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz gerecht?
Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nachkommen möchten, können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang Ihre Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3, gemäß 2.7 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" um 6 Jahre verlängern.

Themen im Überblick

  • Asbest: Verwendung und Eigenschaften
  • Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Planungs-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeit
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
  • Technische und Organisatorische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Sichere Umsetzung im Arbeitsalltag

Nutzen

Mit diesem intensiven, fokussierten Fortbildungslehrgang bringen Sie sich auf den aktuellen Stand der TRGS 519 gemäß 2.7 und verlängern die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519, Anlage 3.

Hinweis

Der Nachweis der einmal erworbenen Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3, muss erbracht werden und darf zum Zeitpunkt des Fortbildungslehrganges nicht älter als 6 Jahre sein.