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KPZ-Portal

Auf dem richtigen Weg mit unserer Kompetenzzentren-Betreuung für Unternehmen mit 1 bis zu 10 Beschäftigten

Einfach und praxiserprobt: Unsere KPZ-Betreuung für kleine Unternehmen

Durch die Kompetenzzentren-Betreuung (KPZ-Betreuung) mit dem KPZ-Portal unterstützen wir Sie, Ihre Pflichten im Arbeitsschutz auch in kleinen Unternehmen zu erfüllen.

Zum Hintergrund: In jedem Unternehmen gibt es Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu grundlegenden und unternehmensspezifischen Arbeitsschutzfragen. Zuständig dafür sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Für kleine Unternehmen ist es häufig schwieriger, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu finden. Aufgrund des geringeren Bedarfs in kleinen Unternehmen ist eine fachkundige Beratung weniger lukrativ.

Über die KPZ-Betreuung

Die KPZ-Betreuung der VBG setzt sich aus 3 Elementen zusammen: Selbstlernen, bedarfsorientierte Betreuung und anlassbezogene Betreuung. So arbeiten Sie nicht nur rechtssicher, sondern sparen auch Geld. Denn unsere KPZ-Hotline ist für angemeldete Nutzende nach Abschluss des PRAXIS-CHECKs kostenfrei.

  • Selbstlernen
    • Lernmodule mit allgemeinen und branchenspezifischen Themen
    • Branchen- und unternehmensspezifischer PRAXIS-CHECK
    • Ergebnisliste als Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung 
    • Urkunde
  • Bedarfsorientierte Betreuung

    Kostenfreie betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung über die KPZ-Hotline, unter anderem …

    • zu Fragen, die sich aus dem PRAXIS-CHECK ergeben
    • zur Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen
    • zu rechtlichen Anforderungen
  • Anlassbezogene Betreuung

    Kostenpflichtige, anlassbezogene Dienstleistung durch externe Fachleute – vom Unternehmen selbst organisiert oder unterstützt durch die Beratung der Hotline.

    Anlässe für eine Vor-Ort-Betreuung können sein:

    • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
    • Einführung neuer Arbeitsmittel
    • Gestaltung neuer Arbeitsplätze
    • Untersuchung von Unfällen
    • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
    • Erforderlichkeit der arbeitsmedizinischen Vorsorge
    • Häufung gesundheitlicher Probleme

Anmeldung und Ablauf

Mit Ihrer VBG-Unternehmensnummer (UNR.S) und notwendigen personenbezogenen Daten melden Sie sich auf dem KPZ-Portal an. Nach der Anmeldung absolvieren Sie ein branchen- und themenbezogenes Selbstlernen online.

Im nächsten Schritt führen Sie den branchen- und unternehmensbezogenen PRAXIS-CHECK durch. Mit diesem erstellen Sie gleichzeitig die notwendige Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Nach der vollständigen Bearbeitung können Sie die Urkunde ausdrucken, die gegenüber den Arbeitsschutzbehörden als Nachweis für die Betreuung des Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 4 dient.

Ab diesem Moment stehen Ihnen die Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der KPZ-Hotline zur Verfügung. Sie unterstützen Sie bei allen Fragen zum Arbeitsschutz im Unternehmen und das kostenfrei.

In manchen Fällen wird trotz Selbstlernen und telefonischer KPZ-Beratung eine externe Unterstützung vor Ort notwendig sein. Diese Beratung organisieren Sie als Unternehmen selbst und übernehmen auch die dafür anfallenden Kosten. Dabei können Sie sich durch die KPZ-Hotline unterstützen lassen.

  • Das KPZ-Portal

    Sie möchten unsere Kompetenzzentren-Betreuung in Anspruch nehmen? Hier gelangen Sie zum KPZ-Portal. Nutzen Sie unser Angebot zur Organisation Ihres Arbeitsschutzes. Damit sparen Sie Zeit und Kosten.

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