Brandschutz

Nichts anbrennen lassen– rechtzeitige Vorsorge ist auch beim Brandschutz der Schlüssel. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Beschäftigten und Sachwerte schützen und im Notfall besonnen handeln können.

Warum Brandschutz?

Brandschutz ist ein zentrales Element der Sicherheitsstrategie in jedem Unternehmen und dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern darüber hinaus dem Schutz von Menschen und Unternehmenswerten.

Ein effektives Brandschutzkonzept umfasst mehrere Aspekte: von der Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und der Erstellung von Alarm- und Evakuierungsplänen bis hin zur Ausbildung von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern.

Je nach Betriebsgröße und Risikoprofil kann auch eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter erforderlich sein, die oder der spezielle Fachkenntnisse mitbringt.

Mehr nützliche Infos finden Sie in den untenstehenden Links.

Das ist beim Brandschutz zu beachten

  • Mann zeigt Frau einen Feuerlöscher

    Brandschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenssicherheit. Die VBG gibt Ihnen gerne einen Überblick, was Sie dabei beachten müssen. 

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Fragen und Antworten zum Brandschutz

  • Wie viele Brandschutzhelfende muss mein Betrieb ausbilden?

    Laut Technischer Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) müssen Arbeitgeber eine „ausreichende Anzahl von Beschäftigten“ durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.

    Dabei hängt die Anzahl der auszubildenden Brandschutzhelfenden im Betrieb von der Gefährdungsbeurteilung ab. Grundsätzlich gilt:

    • Bei normaler Brandgefährdung sollten mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer qualifiziert werden.
    • Bei erhöhter Brandgefährdung (zum Beispiel durch Gefahrstoffe oder bei Veranstaltungen mit großem Publikumsverkehr) muss die Quote entsprechend erhöht werden.
    • Schichtbetrieb, Urlaub und Fortbildungen erfordern zusätzliche Reserven, damit immer ausreichend Brandschutzhelfende vor Ort sind.

    Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (zum Beispiel Beschäftigte,

    betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote sinnvoll sein. 

  • Wer bildet Brandschutzhelfende aus?

    Grundsätzlich besteht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer beziehungsweise zur Brandschutzhelferin aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, inklusive Feuerlöschübung.​ Die Ausbildung kann sowohl intern im Betrieb als auch extern durch anerkannte Anbieter durchgeführt werden. Der Umfang beträgt meistens vier Unterrichtseinheiten (circa 3,5 bis 4 Stunden).​

    Eine interne betriebliche Ausbildung genügt den vorgeschriebenen Anforderungen, sofern sie von einer fachkundigen Person durchgeführt und regelmäßig wiederholt wird. Wichtig ist dabei stets die sachgemäße Durchführung gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023. 

    Die Schulung darf auch von zertifizierten Brandschutzbeauftragten oder anderen fachkundigen Personen, etwa erfahrenen Feuerwehrangehörigen oder Arbeitsschutz-Fachkräften mit Brandschutz-Zusatzausbildung, im Betrieb durchgeführt werden. Entscheidend ist die Fachkunde der unterweisenden Person. Diese muss eine entsprechende Ausbildung, Erfahrung oder berufliche Tätigkeit nachweisen und sich regelmäßig fortbilden.​

  • Wie viele Brandschutzhelfende müssen im Unternehmen anwesend sein?

    Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, gilt als Richtwert bei normaler Brandgefährdung eine Quote von fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten. Die genaue Anzahl an ausgebildeten Brandschutzhelfenden ergibt sich jedoch immer aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfenden kann zum Beispiel in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

    Vorgehensweise zur Bestimmung des Bedarfs:

    1. Gefährdungsbeurteilung durchführen
      • Prüfen Sie Brandlasten, Tätigkeiten mit offenem Feuer oder Heißarbeiten (zum Beispiel Schleifen, Schweißen), wertkonzentrierte Bereiche, Personengruppen mit eingeschränkter Mobilität usw.
    2. Richtwert anwenden
      • Zählen Sie die durchschnittlich anwesenden Beschäftigten pro Arbeitstag beziehungsweise pro Schicht und wenden Sie den Fünf-Prozent-Richtwert für Büros und vergleichbare Nutzungen an.
    3. Aufschläge berücksichtigen
      • Berücksichtigen Sie Krankheit, Urlaub, Fortbildung (zusätzliche Reserve einplanen).
      • Bei erhöhter Brandgefährdung (zum Beispiel Einsatz von Gefahrstoffen oder bei Veranstaltungen mit großem Publikumsverkehr ist eine höhere Quote erforderlich.
    4. Regelmäßige Wiederholung
      • Die Ausbildung sollte alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt und bei betrieblichen Änderungen erneut durchgeführt werden.

    Dokumentieren Sie die Benennung der Brandschutzhelfenden schriftlich.

  • Übernimmt die VBG die Ausbildung von Brandschutzhelfenden?

    Die VBG übernimmt nicht die direkte Ausbildung von Brandschutzhelfenden in Unternehmen und trägt auch keine Kosten dafür. Arbeitgeber sind selbst dafür verantwortlich, ihre Beschäftigten oder externe Dienstleister entsprechend auszubilden.

    Wichtige Hinweise:

    • Die Kosten für die Ausbildung trägt das Unternehmen.
    • Sie können entweder einen qualifizierten externen Anbieter beauftragen oder interne Multiplikatoren ausbilden lassen.
    • Ausbildungsnachweise und regelmäßige Auffrischungen (empfohlen alle drei bis fünf Jahre) sollten schriftlich dokumentiert werden.
    • Die VBG bietet verschiedene Seminare an, in denen das Thema Brandschutz auch mit praktischen Feuerlöschübungen behandelt wird. Diese richten sich aber nicht speziell an Brandschutzhelfende.  

    Details zu Inhalten, Terminen und Anmeldung der Multiplikatorenseminare finden Sie hier:

    https://www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeitsschutz-organisieren/erste-hilfe-brandschutz-notfallorganisation/brandschutz/brandschutzhelfer

  • Ist in meinem Betrieb eine Person als Brandschutzbeauftragter zu benennen?

    Brandschutzbeauftragte stehen dem Unternehmer oder der Unternehmerin durch ihre qualifizierte Ausbildung als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung. Gemäß DGUV Information 205-003 sind für den Brandschutz in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich. 

    Brandschutzbeauftragte können gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert werden.

    Insbesondere werden Brandschutzbeauftragte zum Beispiel für folgende Sonderbauten gefordert:

    • Industriebauten,

    • Versammlungsstätten,

    • Verkaufsstätten,

    • Hochhäuser.

    Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, zum Beispiel mit Versicherungen, Kunden, Lieferanten erforderlich werden.

    Darüber hinaus ist nach Arbeitsstättenverordnung, in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) die Vorgehensweise zur Ermittlung der Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten nach der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Ermittelt der Unternehmer oder die Unternehmerin eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung von Brandschutzbeauftragten erforderlich sein.

  • In welchen Fällen könnte eine erhöhte Brandgefährdung vorliegen?

    Eine erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn bestimmte Bedingungen oder Tätigkeiten im Betrieb das Risiko für die Entstehung und Ausbreitung von Bränden deutlich erhöhen. Dazu zählen insbesondere:

    • Das Vorhandensein von entzündbaren oder oxidierenden Stoffen und Gemischen (zum Beispiel leichte oder extrem entzündbare Flüssigkeiten, Gase, brennbare Stäube, selbsterhitzungsfähige Stoffe).
    • Örtliche oder betriebliche Verhältnisse, die eine schnelle Brandentstehung oder große Rauchfreisetzung in der Anfangsphase eines Brandes begünstigen.
    • Die Durchführung von Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenbildung, wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten oder Farbspritzen und Flammarbeiten.
    • Die Lagerung und Verarbeitung von großen Mengen brennbarer Materialien (zum Beispiel Papier, Holz, Kunststoff, Lacke, Lösungsmittel).
    • Branchen oder Betriebsbereiche mit hohem Brandrisiko, wie zum Beispiel Industrieanlagen (chemische Betriebe, Druckereien, Möbelherstellung), Handwerksbetriebe (Tischlerei, Kfz-Werkstatt), Dienstleistungsbereiche (Küchen, Theater, Krankenhäuser).
    • Menschenansammlungen oder Aufenthaltsbereiche mit hoher Belegung, wie Kinos, Diskotheken oder Altenheime.

    Die Feststellung einer erhöhten Brandgefährdung erfolgt durch eine Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Sind solche Risiken gegeben, müssen zusätzlich zu den Grundmaßnahmen spezielle Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel mehr und geeignete Feuerlöscher, Brandschutzanlagen oder Schutzkleidung. Eine Definition finden Sie auch in der Arbeitsstättenregel ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

  • Welche VBG-Seminare vermitteln Inhalte zum Thema Brandschutz?

    Die VBG bietet Seminare an, in denen unter anderem Fachkräfte für Arbeitssicherheit die notwendige Fachkunde erwerben, um Brandschutzhelfende im Betrieb qualifizieren zu können. Hierfür ist das Seminar „Einführung in den betrieblichen Brandschutz“ (Seminarkürzel: BRASA) geeignet.

    Zudem beinhalten zahlreiche VBG-Seminare für Sicherheitsbeauftragte sowohl theoretische als auch praktischen Elemente im Bereich Brandschutz. 

    Hierzu zählen beispielsweise folgende Seminare:

    Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte in

    -       Büro und Verwaltung - Teil 2 (SBA2A)

    -       Technisch ausgestatteten Unternehmen (SIB T)

    -       Sicherungsdienstleistungen (SIB B)

    -       Schulen (SAS A)

    -       Bildungseinrichtungen (SIB W)

    Weitere VBG-Seminare, in denen praktische Brandschutzübungen durchgeführt werden, sind:

    Sicher und gesund arbeiten bei Küster-, Mesner- und Hausmeisterdiensten (Teil 1) (KUEAK)

    Hausmeister und Haustechniker: Sicher und gesund arbeiten (HAUSA)

    Die genannten VBG-Seminare decken Theorie und Praxis im Bereich Brandschutz ab. Im Unternehmen selbst muss zusätzlich in die betriebsspezifischen Gegebenheiten eingewiesen und die konkreten Aufgaben in der Brandschutzorganisation festgelegt werden. Unter anderem müssen Standorte und Art der Feuerlöscheinrichtungen bekannt gemacht werden.

  • In welchen Abständen sollten die Ausbildungsinhalte aufgefrischt werden?

    Die Ausbildung sollte alle zwei bis fünf Jahre wiederholt werden, insbesondere bei Änderungen im Betrieb. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

    Weitere Informationen:

So wird man Brandschutzhelfer

  • Eine Person zeigt einen Feuerlöscher drei weiteren Personen

    Die VBG informiert Brandschutzhelferinnen bzw. Brandschutzhelfer über deren Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung, den Anmeldeprozess und Schulungsangebote.

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Seminar zum Thema Brandschutz

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