Heizungskeller mit Blick auf die Heizungsanlage

Heizräume

Nutzen

Heizräume sind so gestaltet, dass die Feuerungsanlagen sicher und ohne Störungen betrieben werden können.

Bereich: Haustechnik

Zu untersuchen ist, welche möglichen Gefährdungen in Heizräumen auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher benutzt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen Gefährdungen zu vermeiden.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.

Hilfreiche Hinweise zur Gestaltung Ihrer Heizräume

  • Hinweise zur Gestaltung

    Der Heizraum entspricht den Vorgaben des Landesbaurechtes.

    Beispielhafte Anforderungen laut Muster-Feuerungsverordnung (MFeuVO):

    • Heizräume müssen mindestens einen Rauminhalt von 8 m³ und eine lichte Höhe von 2 Metern haben.
    • Der Heizraum besitzt einen Ausgang, der ins Freie führt, die Anforderungen an notwendige Flure erfüllt und hat Türen, die in Fluchtrichtung aufschlagen.
    • Die Wände des Heizraums, ausgenommen nichttragende Außenwände, und Stützen von Heizräumen sowie Decken über und unter ihnen sind feuerbeständig.
    • Öffnungen in Decken und Wänden müssen, soweit sie nicht unmittelbar ins Freie führen, mindestens feuerhemmende und selbstschließende Abschlüsse haben.
    • Heizräume besitzen ausreichend dimensionierte Zu- und Abluft. Raumluftabhängige Feuerstätten haben einen Öffnungsquerschnitt von mindestens 150 cm² oder entsprechende Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten.
    • Brenner und Brennstofffördereinrichtungen der Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennleistung von mehr als 100 kW müssen durch einen sich außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Schalter (Notschalter) jederzeit abgeschaltet werden können. Neben diesem Notschalter muss ein Schild mit der Aufschrift "NOTSCHALTER-FEUERUNG" vorhanden sein.
  • Weiterführende Informationen

    Muster-Feuerungsverordnung – MFeuVO

    Feuerungsverordnung – FeuVO des jeweiligen Bundeslandes