Gabelstapler werden an Ladestationen geladen

Batterieladeraum

Nutzen

Sorgfältig geplante Batterieladeräume vermeiden Schäden durch Brände und Explosionen und erlauben ein störungs- und fehlerfreies sowie sicheres Aufladen der Batterien. 

Bereich: Funktionsbereiche in Gebäuden

Es soll untersucht werden, welche Anforderungen die Einzelladeplätze, Batterieladeräume oder Batteriestationen erfüllen müssen, um den Beschäftigten ein sicheres Aufladen der Batterien zu ermöglichen.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben. 

Hilfreiche Hinweise zur Sicherheit Ihrer Batterieladeräume

  • Hinweise zur Gestaltung
    • In Abhängigkeit von den zu ladenden Batteriearten, der vorgesehenen Ladetechnik, der Zahl der zu ladenden Batterien und den Umgebungsbedingungen werden die Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz festgelegt.
    • Der Batterieladeraum wird im Gebäude so angeordnet und baulich so ausgebildet, dass er den Vorgaben des Brandschutzgutachtens (soweit vorhanden), den Bestimmungen des Feuerversicherers und den baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
    • Es wird eine geeignete technische oder natürliche Lüftung vorgesehen. Die erforderliche Luftwechselrate sowie die Lage und Größe der Zu- und Abluftöffnungen wird entsprechend dem Stand der Technik geplant.
    • Die elektrische Installation wird entsprechend (beispielsweise hinsichtlich Explosionsschutz, Schutzart, Fehlerstromschutz etc.) geplant.
    • Die erforderlichen Wartungsarbeiten an den Batterien wie beispielsweise die Pflege der Batterien (auffüllen einzelner Zellen), Tausch von einzelnen Batterien oder dergleichen werden berücksichtigt.
    • Je nach Art der vorgesehenen Wartungsarbeiten (beispielsweise beim Umgang mit Elektrolyten) ist es angezeigt, dass ein Wasseranschluss und eine Waschmöglichkeit vorgesehen werden.
    • Der Boden ist so ausgelegt, dass er die zu erwartenden Belastungen durch das Gewicht der Geräte, gegebenenfalls austretende Betriebsflüssigkeiten und die erforderliche Rutschhemmung aufweist.